Auf der Straße vor einem geschieht ein schwerer Verkehrsunfall, am Bahnhof fällt vor den eigenen Augen eine Person die Treppe herunter oder ein älteres Familienmitglied ereilt zu Hause ein Herzinfarkt oder Schlaganfall. Niemand möchte sich in einer solchen Situation wiederfinden und dennoch besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann so kommen könnte.

Die bloße Vorstellung verursacht bei vielen Menschen Gänsehaut. In diesen Situationen ist es ratsam vorbereitet zu sein und eine Grundkenntnis in Sachen Erste Hilfe zu haben. Oftmals hängt von der Reaktionsschnelligkeit des Ersthelfers ab, ob das Leben eines Menschen gerettet wird oder mögliche Spätfolgen verhindert werden.

Erste-Hilfe-Kurs

Aus diesem Grund bieten in Deutschland verschiedene Organisationen und Rettungsdienste wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Malteser Hilfsdienst oder die Johanniter-Unfall-Hilfe Erste-Hilfe-Kurse an. Jährlich besuchen in Deutschland etwa über eine Millionen Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs.

Die Beweggründe für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sind unterschiedlich. Die folgenden zählen für die meisten Menschen in Deutschland zu den gängigen:

  • Fahrschüler bilden dabei den größten Anteil, da sie für den Erhalt einer Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen.
  • Manche weiterführenden Schulen bieten Erste-Hilfe-Kurse für ihre Schülerinnen und Schüler an. Etwa im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zur Ausbildung der eigenen Schulsanitäter oder aber im Rahmen von Gesundheitstagen.
  • Arbeitgeber müssen neben Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten auch für die Bereitstellung und Ausbildung von Ersthelfern in ihrem Betriebe sorgen.
  • Diverse Berufe, etwa im Gesundheits- und Sozialwesen, erfordern eine regelmäßige Auffrischung von Erste Hilfe Kenntnissen.

Neben diesen Gründen empfiehlt es sich allerdings auch für Privatpersonen immer wiederkehrend einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen. Nicht nur, weil wie eingangs beschrieben, Notfallsituationen oftmals im Alltag geschehen, sondern weil es einer gewissen Regelmäßigkeit bedarf, um in entsprechenden Momenten schnell und sicher zu reagieren.

Inhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Zu den theoretischen und praktischen Lerninhalten eines Grundlagen Erste-Hilfe-Kurses gehören unter anderem folgende Themen:

  • Helfen und Eigenschutz bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Brüchen
  • Verbrennungen
  • Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen und Vergiftungen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z.B. stabile Seitenlage und Wiederbelebungsmaßnahmen)

Arten von Erste-Hilfe-Kursen

Neben dem grundlegenden Erste-Hilfe-Kurs (z.B. für den Führerschein oder Ersthelfer im Betrieb) gibt es noch weitere Kursarten. Der Kursumfang liegt in der Regel zwischen einem und zwei Tagen.

  • Vertiefter Erste-Hilfe-Kurs
  • Kurse für pädagogisches Fachpersonal, das an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen arbeitet. Speziell mit dem Fokus auf Kinder-Notfälle und typische Kinderkrankheiten
  • Erste-Hilfe-Kurs Baby / Kind, etwa für Eltern und Großeltern, um sich auf spezifische Unfall- oder Krankheitssituationen mit (Klein)kindern vorzubereiten
  • Erste-Hilfe bei Sportverletzungen

Pflicht zur Ersten Hilfe? Die rechtliche Situation in Deutschland

Für die meisten Menschen ist das Leisten von Erste Hilfe in Notsituationen ein selbstverständlicher Akt von Menschlichkeit. In Deutschland ist es hingegen auch die Verpflichtung eines jeden Einzelnen in Notsituationen zu helfen.

Verpflichtung zur Ersten Hilfe

Gemäß § 323c StGB ist grundsätzlich jeder verpflichtet in Notfallsituationen Hilfe zu leisten. Allerdings nur, soweit es für die Person zumutbar ist. Eine Unterlassung kann als unterlassene Hilfeleistung strafrechtlich verfolgt werden.

Zumutbar bedeutet, dass sich niemand selbst in Gefahr bringen muss, um eine andere Person zu retten. Sollte man sich mit einer Situation überfordert fühlen oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht in der Lage sein, lebensrettende Erste Hilfe Maßnahmen einzuleiten, so wird zumindest ein Mindestmaß an Aktion erwartet.

Eine solche Mindestmaßnahme ist etwa das Verständigen der Rettungskräfte, also die 112 zu wählen und bis zu deren Eintreffen an der Seite der Notleidenden zu bleiben. Sollte sich jemand ohne irgendeine Handlung oder ohne die Rettungskräfte verständigt zu haben vom Unfallort entfernen, droht gem. § 323c StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Haftung von Ersthelfern

Wer keine Erste Hilfe leistet, macht sich demnach strafbar. Was passiert jedoch, wenn man als Ersthelfer einen Fehler begeht?

Führen Erste Hilfe Maßnahmen zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder kommt es zur Körperverletzung während der Durchführung der Ersten Hilfe (z.B. Rippenbruch bei Herzdruckmassage), so machen sich Ersthelfer nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar, solange die Hilfeleistung mit gebotener Sorgfalt und nach bestem Wissen durchgeführt wurde.

Auch wenn die Erste Hilfe nicht erfolgreich ist und es bei der betroffenen Person zu Folgeschäden kommt, oder der Tod eintritt, haben Ersthelfer keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Für Sachbeschädigung während der Erste Hilfe Maßnahmen (z.B. Einschlagen eines Fensters am Auto) genießen Ersthelfer in Deutschland grundsätzlich einen Haftungsschutz und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Vorausgesetzt sie handeln aufgrund eines rechtfertigenden Notstandes, die Hilfeleistung ist gut gemeint, verhältnismäßig und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Übergabe durch den Ersthelfer an den Rettungsdienst

Ob Herzdruckmassage, Beatmung oder den Kranken bzw. Verletzten mentale Unterstützung bieten – alle Erste Hilfe Maßnahmen müssen so lange durchgeführt werden, bis der Rettungsdienst oder Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr eintreffen. Diese sind speziell für den Umgang mit Verletzten geschult und können dann übernehmen.

Häufig beanspruchen die Einsatzkräfte dann jedoch die Mithilfe der Ersthelfer, bis diese das benötigte Material (z.B. Defibrillator oder Verbandsmaterial) vorbereitet haben. In diesem Fall empfiehlt es sich unter Anweisung des Rettungspersonals zu handeln.

Ersthelfer können in vielen Fällen Informationen zu bisher getroffenen Erste-Hilfe-Leistungen am Patienten weitergeben. Auch mögliche Hintergrundinformationen zu betroffenen Freunden und Verwandten, bezüglich Vorerkrankungen oder Medikamentenkonsum, müssen den Rettungskräften unbedingt mitgeteilt werden.

Wo kann ich einen Erste-Hilfe-Kurs belegen?

Erste-Hilfe-Kurse sind daher nicht nur wichtig, sondern es ist für jedermann sinnvoll, Diese zu belegen. Wie beschrieben, bieten bundesweit Rettungsdienste wie z.B. die Johanniter-Unfall-Hilfe, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Malteser Hilfsdienst oder der Arbeiter Samariter Bund Erste-Hilfe-Kurse an. Infos finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.

Bei Pacura med bieten wir unseren medizinischen Fachkräften gemeinsam mit den Johannitern am Pacura x Johanniter Campus spannende Fortbildungen an. Unser Kursangebot umfasst z.B. Notfalltraining, Reanimation Pädiatrie und Erwachsene sowie viele weitere für den Gesundheitsberuf nützliche Skills. Alle Informationen auf unserer Website.

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