Infektionsschutz ist das oberste Ziel von Krankenhaushygiene. Einrichtungen sind verpflichtet, das Risiko einer nosokomialen Infektion für geschwächte Patienten, das eigene Gesundheitspersonal sowie Besucher im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten. Neben diversen Richtlinien und Empfehlungen ist hierfür das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Deutschland maßgeblich. Zudem ist das IfSG die Grundlage für die Hygieneverordnungen der Bundesländer.
Krankenhaushygiene: Aufgaben der Gesundheitseinrichtungen
Grundsätzlich muss die Leitung einer Gesundheitseinrichtung gemäß § 23 IfSG sicherstellen, „dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.”
Hygienemanagement für besseren Infektionsschutz
Zur Gewährleistung des Infektionsschutzes gibt das Infektionsschutzgesetz den Klinikleitungen diverse Handlungsvorgaben zur Krankenhaushygiene.
So müssen Kliniken und Krankenhäuser umfassende Hygienepläne erstellen und diese regelmäßig auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Infektionsschutz aktualisieren. Inhalte des Hygieneplans sind etwa Standards für Desinfektion, Sterilisation, passende Schutzkleidung sowie der Umgang mit medizinischen Abfällen.
Für die Einhaltung und Überwachung der Vorschriften zur Krankenhaushygiene muss die Klinikleitung Hygienebeauftragte bestimmen. Diese sind zudem für die Koordination der Umsetzung der Hygienepläne sowie die Schulung des Krankenhauspersonals verantwortlich.
Ebenfalls verpflichtend ist die Bildung einer interdisziplinär zusammengesetzten Hygienekommission, die die Hygieneprozesse und das Infektionsgeschehen im Krankenhaus zusätzlich überwacht und die Maßnahmen zum Infektionsschutz stetig weiterentwickelt.
Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen des Krankenhauspersonals über Hygienevorschriften sowie neue Infektionskrankheiten und den entsprechenden Umgang damit sind von essenzieller Bedeutung für die Krankenhaushygiene und den Infektionsschutz.
Infektionsschutz im Krankenhaus: Meldepflicht und Ausbruchsmanagement
Bei Verdacht einer Erkrankung oder Feststellung der Todesursache eines Patienten, die auf bestimmte Infektionskrankheiten oder Krankheitserreger zurückzuführen sind, besteht eine Meldepflicht an die Gesundheitsämter. Betroffene Infektionskrankheiten und entsprechende Erreger sind in § 6 f. IfSG aufgelistet und reichen von Cholera, Masern und Pest bis zu Tollwut und COVID-19.
Im Falle des Ausbruchs einer schwereren Infektion, muss der Hygieneplan einen Maßnahmenkatalog zum effektiven Ausbruchsmanagement beinhalten. § 30 ff. IfSG bieten diesbezüglich Vorgaben wie die Absonderung des Patienten, um eine schnelle Ausbreitung zu verhindern und den Ausbruch im Keim zu ersticken.
Infektionsschutz als Aufgabe in der Pflege
Das Pflegepersonal, die Ärzte sowie alle übrigen im Krankenhaus arbeitenden Personen haben ebenfalls die Pflicht, besonders auf die Krankenhaushygiene zu achten und somit Infektionen vorzubeugen. Das Krankenhaus macht diesbezüglich auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zwar die Vorgaben und stellt diverse Materialien, allerdings ist beim Infektionsschutz jeder im Gesundheitswesen in der Pflicht, die Regeln zu befolgen und alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen.
Infektionsschutz durch Hygiene und Desinfektion
Im Krankenhaus müssen ausreichend Hand-Desinfektionsgeräte oder Waschbecken mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln für die Hände installiert werden. Ärzte als auch Pflegekräfte verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Hygienemaßnahmen wie Hand- und Armdesinfektion.
Das ist vor allem für Ärzte und medizinisches Fachpersonal im Operationssaal, etwa Chirurgen, Anästhesisten oder Operationstechnische Assistenten wichtig, betrifft jedoch auch alle anderen Fachärzte und Pflegekräfte, die in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung arbeiten. Grundsätzlich sollte sich das Krankenhauspersonal vor und nach jedem Patientenkontakt beziehungsweise Aufenthalt in der Patientenumgebung die Hände desinfizieren.
Nicht nur die Patientenumgebung oder die Patienten selbst bieten viele Übertragungsmöglichkeiten. Auch die Instrumente und technischen Gerätschaften kommen in Kontakt mit den Patienten und gelten damit als potenziell kontaminiert. Die Reinigung von Stethoskopen, OP-Instrumenten und technischen Gerätschaften in Patientenzimmern oder OP-Sälen gehört daher mit zu den grundlegenden Aufgaben von Gesundheits- und Krankenpflegern, Operationstechnischen Assistenten sowie Fachkrankenpflegern und allgemein medizinischen Fachkräften.
Infektionsschutz mithilfe von Schutzkleidung
Medizinische Schutzkleidung dient in erster Linie dem Schutz von Ärzten und dem medizinischen Fachpersonal vor der Ansteckung durch infektiöse Patienten. Schutzkleidung verhindert jedoch auch die Verschleppung von Krankenhauskeimen, da sie häufiger gewechselt und speziell gereinigt wird.
Vor allem auf der Intensivstation, im OP-Saal oder bestimmten Stationen (z.B. Dialyse, Kreissaal, etc.) muss vermehrt auf Schutzkleidung geachtet werden. Kurz: Überall dort, wo mit geschwächten bzw. besonders schutzbedürftigen Patienten oder an offenen Wunden gearbeitet wird. Zur typischen Schutzkleidung gehören etwa:
- Kittel (einmal oder mehrfach verwendbar)
- Handschuhe (steril oder unsteril)
- Mund-Nasen-Schutz
- Brillen oder Gesichtsschutz
- flüssigkeitsdichte Einmalschürzen
- Haarschutz
- spezielle Schuhe
Die erforderliche Schutzkleidung richtet sich nach den Aufgaben und zu versorgenden Patientengruppen. Die Schutzkleidung ist ergänzend oder anstelle der geläufigen Berufskleidung (Kasack oder Arztkittel) zu tragen.
Infektionsschutz: Unumgänglich und überlebenswichtig
Infektionsschutz und Krankenhaushygiene haben in Pflegeberufen einen äußerst hohen Stellenwert. Hygiene entscheidet in Gesundheitseinrichtungen nicht selten über Leben oder Tod. Ein gewissenhafter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Desinfektionsmöglichkeiten, Schutzmaßnahmen und Sicherheitskonzepten ist mit eine der Hauptaufgaben des Pflegepersonals sowie der Ärzteschaft. Das Infektionsschutzgesetz bietet diesbezüglich wertvolle Handlungsanweisungen.