Die Bundesregierung hat die Auszahlung eines Corona-Pflegebonus beschlossen. Dabei handelt es sich um eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von bis zu 550 Euro. Der Bonus gilt diesmal auch für Pflegekräfte in Arbeitnehmerüberlassung. Bisher waren sie von dieser Sonderleistung ausgeschlossen.

Es wurde Zeit. Um die Gesundheitsbranche für ihre Arbeit während der COVID-19 Pandemie angemessen zu honorieren, führte die Bundesregierung den sogenannten Corona-Pflegebonus ein. Bisher waren Angestellte in der Zeitarbeit jedoch davon ausgeschlossen. Mit dem Gesetzentwurf vom 5. April 2022 ändert sich das. „Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken“, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der neue Beschluss sieht eine Zahlung für alle Pflegekräfte vor, auch solche in Arbeitnehmerüberlassung. Wir begrüßen diese Entscheidung. Schließlich haben Zeitarbeitende einen ebenso großen Anteil wie Angestellte in Kliniken und Pflegeheimen und somit die gleiche Wertschätzung verdient.

Die wichtigsten Informationen rund um den Pflegebonus

Wer hat Anspruch auf die Prämie?

Mitarbeitende, die vom 1. November 2020 bis einschließlich zum 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren und die am 30. Juni 2022 in einer Pflegeeinrichtung beschäftigt waren, erhalten nach § 150a SGB XI einen Anspruch auf eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung von bis zu 550 Euro* gegenüber ihrem Arbeitgeber, bei dem sie am 30. Juni 2022 beschäftigt waren.

Wie hoch ist der Pflegebonus?

Die Höhe der einmaligen Sonderleistung beträgt bis zu 550 Euro bei einem wöchentlichen Arbeitsumfang von mindestens 35 Stunden im Bemessungszeitraum (in Vollzeit). Bei weniger Stunden wird der Anspruch anteilig ausgezahlt.

Wann erhalte ich den Pflegebonus?

Die Auszahlung der Corona-Pflegeboni an die Mitarbeitenden erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlung durch die zuständige Pflegekasse, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2022.

Muss ich den Bonus beantragen?

Nein. *Sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen (§ 150a SGB XI Pflegebonus) erfüllt sind, zahlen wir den Pflegebonus automatisch an Dich aus. Du musst nichts weiter tun.

Bei weiteren Fragen zum Corona-Pflegebonus wende Dich gerne an Deinen Ansprechpartner.

Dein Pacura med Team

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