Informationen zur Corona Schutzimpfung
Als Personaldienstleister arbeiten wir bundesweit mit über 1.800 Kliniken, Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen zusammen. Hier unterliegen die Einsätze unserer Mitarbeiter vielen Vorgaben, welche wir berücksichtigen müssen und wollen.
Im Dezember 2021 wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht für medizinisches Personal (§ 20a IfSG – Infektionsschutzgesetz) vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Ab dem 16. März 2022 ist somit keine Aufnahme der Tätigkeit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mehr möglich, ohne die Vorlage eines Nachweises einer abgeschlossenen COVID-19 Impfung oder einem Genesenen-Nachweis, nicht älter als 3 Monate. Verliert der Genesenen- bzw. Impfnachweis seine Gültigkeit, ist innerhalb eines Monats ein neuer Nachweis vorzulegen.
Das gibt es für Pacura med Mitarbeiter und Bewerber zu beachten:
Alle Pacura med Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher aufgefordert, ihrem Ansprechpartner bis zum 28. Februar 2022 einen entsprechenden Nachweis zukommen zu lassen. Wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorliegen, sind wir dazu verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Auch für unsere Bewerber gilt die Nachweispflicht bei einer Einstellungszusage vor Aufnahme der Tätigkeit.
Bei Rückfragen steht Dir Dein Mitarbeiterbetreuer bzw. bei Vorstellungsgesprächen einer unserer Personalreferenten gerne zur Verfügung.
Stand: 25.01.2021
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