Durchgeblickt: Das Pflegeberufegesetz 2020

Ab 1. Januar 2020 löst das neue Pflegeberufegesetz das bisher geltende Alten- und Krankenpflegegesetz ab. Was Du dazu wissen musst und was sich ändert? Pacura med klärt auf.

Der Demographische Wandel – Eine Herausforderung für die Pflege. Nach Angaben, der Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Bericht „Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich“ habe sich im 10-Jahres-Vergleich die Zahl der gemeldeten Stellen für Pflege- und Krankenplfegekräfte mehr als verdoppelt – in der Altenpflege sogar um das 2,5- fache. Deshalb sollen Pflegeberufe attraktiver werden, das ist das Hauptziel des neuen Pflegeberufegesetzes. Eine Ausbildungsreform soll unter anderem zu diesem Ziel beitragen. Welche Veränderungen das mit sich bringt und was bereits Berufstätige wissen müssen? Pacura med hat die wichtigsten Punkte in kürze und einfach erklärt zusammengefasst:

  • Die Ausbildungen der Alten- sowie Kranken- und Kinderkrankenpflege ab 1. Januar 2020 zusammengelegt.
  • Nach einer zweijährigen generalisierten gemeinsamen Ausbildung wird eine Zwischenprüfung absolviert, die den Ländern ermöglicht, die bis dahin erworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer Pflegehelfer- oder -assistenzausbildung anzuerkennen.
  • Generalisiert heißt, dass in den ersten zwei Jahren die gleichen Inhalte gelehrt werden – In Theorie und Praxis.
  • Im dritten Jahr können die Auszubildenden dann wählen zwischen einem Abschluss als Pflegefachmann/-frau oder einer Spezialisierung im letzten Ausbildungsjahr in der Alten-, Gesundheits- oder Kinderkrankenpflege.
  • Die Abschlüsse werden EU-weit anerkannt.
  • Das Pflegestudium soll die Pflegewissenschaften besser mit der Praxis verbinden. Das Studium wirkt ergänzend zur Pflegeausbildung
  • Die Ausbildung wird zudem bereichsübergreifend kostenlos und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird unabhängig vom gewählten Abschluss für die Auszubildenden gewährleistet.
  • Diese Kosten sollen durch sogenannte Ausgleichsfonds auf Länderebene gedeckt werden. In die Ausgleichsfonds einzahlen müssen die folgenden Einrichtungen und Instanzen: Krankenhäuser, Stationäre und ambulante Pflegedienste, das Bundesland, die soziale Pflegeversicherung, die Private Pflege-Pflichtversicherung
  • Auch für Weiterbildungen und berufliche Umschulungen in die neuen Pflegeberufe werden Lehrgangkosten über die Weiterbildungsförderung wie bisher übernommen.
  • Die alten Berufsbezeichnungen gelten nach aktuellem Stand weiterhin. Wer möchte kann künftig aber auch einen Antrag stellen und seine Berufsbezeichnung umschreiben lassen.

Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, sollen den Pflegekräften möglichst regionale Jobangebote nahe ihres Wohnorts offeriert werden. Auch zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Laufbahn einer Pflegefachkraft sollen die Begeisterung für den neuen Beruf wecken. Pacura med als Personaldienstleister im medizinischen Bereich leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Dank der bundesweiten Kooperation mit namenhaften Einrichtungen und Kliniken, können Dir und unseren Fachkräften immer einen Standort in der Nähe bieten. Aber auch wer die unzähligen schönen Ecken Deutschlands kennenlernen möchte, hat durch das Work& Travel Modell von Pacura med die Gelegenheit dazu. Dank unserer individuellen Förderung der Fort- und Weiterbildung unserer Fachkräfte und der überdurchschnittlichen Bezahlung schafft Pacura med für Berufstätige zudem weitere Anreize und gibt Ihnen Sicherheit, um sich weiterhin täglich um die Bedürfnisse ihrer Patienten kümmern zu können.

Noch mehr Fragen?
Das Bundesgesundheitsministerum hat für alle, die noch Fragen zum neuen Pflegeberufegesetz eine FAQ eingerichtet.

(Quelle: bundesgesundheitsministerium.de, pflege-deutschland.de)